Ausgleichsmassnahmen bei Anerkennung von Ausbildungen

Haben Sie bereits eine fundierte Ausbildung im Bereich Lasersicherheit für Veranstaltungen mit Laserstrahlung abgeschlossen, beispielsweise in einem anderen Land oder einem ähnlichen Kontext, so besteht die Möglichkeit diese Ausbildung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkennen zu lassen.

Hierzu ist es erforderlich, dass ein schriftlicher Antrag gestellt wird und entsprechende Dokumente übermittelt werden.

 

Das Bundesamt für Gesundheit schreibt hierzu:

Andere Ausbildungsabschlüsse können beim BAG auf Gleichwertigkeit geprüft werden.

Ein Gesuch muss mindestens fünfeinhalb Monate vor geplanter Durchführung einer Veranstaltung mit Laserstrahlung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 in der Schweiz eingereicht werden. Die Bearbeitung des Gesuchs ist kostenpflichtig.

Die Kosten für die Bearbeitung belaufen sich auf 250 - 3000CHF

 

Je nach Ausbildungsstand können Ausgleichsmassnahmen angeordnet werden, um die Differenz im Wissens- und Ausbildungsstand zu den Anforderungen aus der V-NISSG auszugleichen. 

Es ist sehr wahrscheinlich, dass das BAG Ausgleichsmassnahmen anordnen wird, da aktuell weltweit keine vergleichbaren Ausbildungen wie nach V-NISSG gefordert angeboten werden.

Wenn Sie Ausgleichsmassnahmen auferlegt bekommen, können wir, als anerkannte Prüfungsstelle, Ihnen dabei helfen das entsprechende Ausbilungsziel zu erreichen.

Bitte schreiben Sie uns eine Email, wenn das BAG Ihnen konkrete Massnahmen auferlegt hat - wir unterstützen Sie gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Weitere Details zur Anerkennung von Ausbildungen finden sich auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Veranstaltungen mit Laserstrahlung

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Tel.: +41-71-6778086

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