In der Schweiz ist ab Dezember 2020 der Umgang mit Lasern bei Veranstaltungen mit Publikum neu geregelt. Es wird künftig die "Sachkunde" des Bedieners gefordert, und diese muss durch die Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung erlangt werden.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Ausbildung:
Beide Ausbilungen unterscheiden sich von den Laserschutzseminaren, die bspw. in Deutschland angeboten werden.
Um eine Ausbildung zur Sachkundebestätigung oder zum Sachkundenachweis anbieten zu dürfen, muss der jeweilige Anbieter beim Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) gelistst sein - nur dann werden die entsprechenden Ausbildungen auch anerkannt und sind gültig.
Was ist noch wichtig?
Die Meldung von Veranstaltungen mit Laserstrahlung erfolgen künftig über ein zentrales Meldeportals des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Voraussetzung, um eine Meldung für Laser der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 einreichen zu können, ist die erworbene Sachkunde. Veranstaltungen können also nur dann entsprechend angemeldet werden, wenn der Anmeldende auch über die entsprechende Sachkunde verfügt.
Darf eine Person mit Sachkundebestätigung eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung (audience scanning) durchführen?
Nur unter der Bedingung, dass eine Person mit Sachkundenachweis die Anlage installiert, abgenommen und die Person mit Sachkundebestätigung unterwiesen hat. Dann kann auch eine Person mit Sachkundebestätigung als Bediener der Anlage agieren, wenn eine Publikumsbestrahlung erfolgt. Ansonsten ist der Einsatz von Lasern mit Publikumsbestrahlung durch eine Person mit Sachkundebestätigung nicht zulässig, es muss ein Sachkundenachweis vorliegen.