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Lasershows - Informationen zu Veranstaltungen mit Laserstrahlung nach V-NISSG
Lasershows sind nach V-NISSG ganz besonders neu geregelt. Die Anforderungen an Personen, die eine Lasershow betreiben wollen, sind neu geregelt. Es ist künftig eine Sachkundebestätigung oder ein Sachkundenachweis nach V-NISSG erforderlich.
Die generellen Fakten zur Durchführung einer Lasershow sind in diesem Informationsblatt zusammengefasst.
Information
Erstelldatum
2020-01-24
Version
24.01.2020
Dateigröße
145.41 KB