FAQ - Häufige Fragen zum Thema Lasershow in der Schweiz

 

Ich möchte einen Laser für eine Lasershow mit Publikum einsetzen. Was muss ich tun?

Laser der Klasse 1 und 2 müssen im Meldeportal des Bundesamts für Gesundheit (BAG) spätestens bis 14 Tage vor Einsatz gemeldet werden. Eine Sachkunde ist für den Betrieb nicht erforderlich.
Laser aller anderen Klassen (1M, 2M, 3R, 3B und 4) erfordern für den Einsatz eine Sachkunde, die durch Schulung und Bestehen einer Prüfung erlangt werden muss. Wenn der Publikumsbereich von Laserstrahlung getroffen wird, ist grundsätzlich ein Sachkundenachweis des Betreibers/Bedieners erforderlich (Sachkundebestätigung ist für den Bediener ausreichend, wenn eine Person mit Sachkundenachweis die Anlage eingerichtet hat). Wird der Publikumsbereich nicht getroffen, ist die Sachkundebestätigung ausreichend (Kurs und bestandene Prüfung).

Es gilt: Laser der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 erfordern bei Veranstaltungen mit Laserstrahlung die Sachkunde des Bedieners. Eine entsprechende Ausbildung ist zwingend erforderlich.

Welche Voraussetzungen gibt es, um an einer Ausbildung zur Sachkundebestätigung oder zum Sachkundenachweis teilzunehmen?

Zur Ausbildung zur Sachkundebestätigung oder zum Sachkundenachweis Lasershow nach V-NISSG können alle natürlichen Personen zugelassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Handlungsfähig nach Artikel 12-14 ZGB). Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Jeder Teilnehmer erhält mit Anmeldung zur Ausbildung eine Unterlage mit Hinweisen zur Veranstaltung sowie einer Vorbereitungsaufgabe, die im Vorfeld zur Ausbildung abgeschlossen werden muss, um die nötigen Voraussetzungen für einen effizienten Ablauf der Ausbildung zu gewährleisten.
Zur Ausbildung nicht zugelassen werden Personen, die nicht zur Prüfung zum Sachkundenachweis zugelassen werden können.

Wird das deutsche Laserschutzseminar in der Schweiz anerkannt?

Die Schulung zum Laserschutzbeauftragten in Deutschland unterscheidet sich nicht nur unwesentlich von der geforderten Ausbildung nach V-NISSG in der Schweiz. Daher wird die Schulung zum Laserschutzbeauftragten in der Schweiz nicht für die Durchführung von Lasershows anerkannt. Mit Gültigkeit der V-NISSG muss entweder eine Sachkundebestätigung oder ein Sachkundenachweis vorliegen, wenn Laser der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 für Veranstaltungen mit Publikum eingesetzt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung zur Sachkundebestätigung nach V-NISSG dauert 1 Tag, die Prüfung findet am selben Tag statt.
Die Ausbildung zum Sachkundenachweis dauert 4 Tage mit der praktischen Prüfung an einem zusätzlichen Tag.

Ich führe schon seit vielen Jahren Lasershows durch. Muss ich auch eine Ausbildung machen?

Ja. Die V-NISSG unterscheidet nicht und bewertet auch keine Vorerfahrung. Es gilt: Keine Lasershow ohne geprüfte Sachkunde.
Entsprechende Vorerfahrung hilft natürlich für die Ausbildung, und die Prüfung sollte dann sowieso kein Problem sein.

Wie viele Teilnehmer sind pro Ausbildung zugelassen?

Die maximale Teilnehmerzahl bei den Kursen für die Sachkundebestätigung beträgt 10 Personen.
Die maximale Teilnehmerzahl bei den Kursen für den Sachkundenachweis beträgt 8 Personen.

Was muss ich zur Ausbildung mitbringen?

Für die Schulungen zur Sachkundebestätigung müssen Sie keine zusätzlichen Materialien mitbringen.
Im Rahmen der Ausbildung wird ein Showlasersystem und eine entsprechende Ansteuerung zur Verfügung gestellt, um sowohl die praktische Ausbildung als auch die Prüfung zu absolvieren. Um das System entsprechend bedienen zu können, erhalten Sie mit der Anmeldung entsprechende Vorbereitungsunterlagen, die Sie im Vorfeld durcharbeiten sollten.

Für die Schulungen zum Sachkundenachweis sollten Sie eine Version der Norm SN EN 60825-1 mitbringen sowie einen Taschenrechner, ein Geo-Dreieck sowie Schreibmaterial. Ausserdem können Sie Ihr eigenes Lasersystem und Ihre eigene Ansteuerungslösung mitbringen, sofern Sie diese entsprechend selbständig nutzen können.
Im Rahmen der Ausbildung wird ein Showlasersystem und eine entsprechende Ansteuerung zur Verfügung gestellt, ums sowohl die praktische Ausbildung als auch die Prüfung zu absolvieren. Um das System entsprechend bedienen zu können, erhalten Sie mit der Anmeldung entsprechende Vorbereitungsunterlagen, die Sie im Vorfeld durcharbeiten sollten. Die praktische Prüfung muss auf einem durch die Ausbildungsstelle bereitgestellten System absolviert werden.

Sind die Ausbildungen und Prüfungen durch das BAG anerkannt?

JA! Die Ausbildungen und Prüfungen sind durch das BAG anerkannt und im EDI-V gelistet. Prüfungsstelle ist die Laserworld (Switzerland) AG.

Kann ich als Veranstalter einen Cover-Up Operator einsetzen?

In der Vergangenheit war es gängige Praxis einen Cover-up-Operator für Laser eizusetzen, insbesondere bei internationalen Produktionen, bei denen Die Produktionsfirma den Laser-Operator mitgebracht hat. So wurde eine fachlich geschulte Person "daneben gesetzt", die Laser hat allerdings der fremde Operator bedient.
Diese Prais ist nach V-NISSG unzulässig! Der konkrete Bediener der Anlage muss mindestens über eine Sachkundebestätigung verfügen.

Werden bei der Ausbildung auch praktische Inhalte vermittelt?

Ja, und zwar zu einem sehr hohen Anteil von 50-60% der gesamten Ausbildung. Dadurch wird sichergestellt, dass die konkrete Anwendung im Showbetrieb sicher erfolgen kann und auch das Material technisch beherrscht wird.

Gibt es eine theoretische oder praktische Prüfung?

Ja, sowohl bei der Ausbildung zur Sachkundebestätigung wie auch zum Sachkundenachweis gibt es eine theooretische und praktische Prüfung. Vom anteiligen Umfang her sind diese vergleichbar mit den Schulungsanteilen.

Kann man durch die Prüfung fallen?

Ja, das ist durchaus möglich. Es besteht dann aber die Möglichkeit, diese in einem entsprechenden Rahmen zu wiederholen:

Hat ein Teilnehmer den praktischen Teil bestanden, den theoretischen jedoch nicht, so kann er bei einem anderen Ausbildungstermin dem theoretischen Teil der Ausbildung erneut beiwohnen und dann erneut zur theoretischen Prüfung antreten. Der praktische Teil sowie auch die praktische Prüfung sind in diesem Fall nicht erneut abzulegen.

Hat ein Teilnehmer beide Teile nicht bestanden, so muss er die Ausbildung wiederholen. Der Ausbildungsanbieter behält sich vor, Wiederholern gesonderte Auflagen für die Vorbereitung im Vorfeld einer Zulassung wiederholten Besuch einer Ausbildung aufzuerlegen.

Eine bestimmte Frist hinsichtlich eines erneuten Wiederholungsversuchs besteht nicht, jedoch ist ein Wiederholungsversuch nicht am selben Tag des Nichtbestehens zulässig. Jeder Prüfungsteil kann bei Nichtbestehen maximal zwei Mal wiederholt werden. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

Der Prüfungsteilnehmer kann bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils die Resultate mit dem Prüfungsexperten besprechen.

Gibt es auch einen Onlinekurs?

Nein. Auffgrund der Komplexität der Materie und der Anforderungen mit einem umfangreichen praktischen Ausbildungsteil ist ein Onlinekurs nicht möglich. Einige Ausbildungsteile müssen jedoch im Vorfeld der Präsenzausbildung bereits vorbereitet werden, um einen gemeinsam gleichen Wissensstand bei allen Teilnehmern sicherzustellen. Die Informationen dazu erhalten Sie nach der Anmeldung.

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Tel.: +41-71-6778086

sachkunde-lasershow.ch ist ein Angebot der Laserworld Academy, einer Marke der Laserworld (Switzerland) AG

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