Sachkundenachweis - Ausbildung nach V-NISSG 07.10.2024
07.10.2024
Beginn: 09:00 Uhr
08.10.2024
Beginn: 09:00
09.10.2024
Beginn: 09:00
10.10.2024
Beginn: 09:00
Prüfungstag
Uhrzeiten werden abgestimmt
Uhrzeiten werden abgestimmt
11.10.2024
Die Veranstaltung findet statt:
Sprache:
Land:
Gemäss: V-NISSG
Sprache:
Land:
Gemäss: V-NISSG
2.950,00
CHF zzgl. 8.10% MwSt
3.188,95 CHF inkl. 8.10% MwSt
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Ausbildung: SACHKUNDENACHWEIS
nach V-NISSG Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b für Veranstaltungen mit Laserstrahlung im Publikumsbereich nach V-NISSG Art. 13
Veranstaltungsort:
Winkler Livecom
Nordstrasse 1
5610 Wohlen
Mit Mittagspause zur eigenen Gestaltung
nach V-NISSG Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b für Veranstaltungen mit Laserstrahlung im Publikumsbereich nach V-NISSG Art. 13
Veranstaltungsort:
Winkler Livecom
Nordstrasse 1
5610 Wohlen
Mit Mittagspause zur eigenen Gestaltung
Erfolgreicher Abschluss berechtigt zur Durchführung von Veranstaltungen mit Laserstrahlung ohne und mit Publikumsbestrahlung
Die Ausbildung wird durchgeführt durch:
Laserworld AG
Die Laserworld AG ist eine anerkannte Prüfungsstelle für Sachkundebestätigungen / Sachkundenachweise für Veranstaltungen mit Laserstrahlung gemäss V-NISSG und ist im Verzeichnis des Eidgenössischen Departement des Inneren EDI entsprechend gelistet (EDI-V vom 26.06.2020)
Sachkundenachweis, rechtlicher Rahmen:
Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden.
Danach ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:
Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch eines eintägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.
Sachkundenachweis nach V-NISSG
Der Sachkundenachweis kann durch Besuch eines viertägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.
Der Befähigte mit Sachkundebestätigung kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.
Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermassen gliedern:
V-NISSG Art. 13 Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich
1.) Wer eine Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.
2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:
3.) Eine Person mit Sachkundenachweis kann für die Überwachung einer Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich eine von ihr instruierte Person mit Sachkundebestätigung einsetzen.
Neuregelung durch die V-NISSG als Ablösung der SLV
Die V-NISSG löst ab Dezember 2020 die SLV ab. Eine zentrale Neuerung dabei ist, dass die Anzeige von Lasershows nicht mehr auf kantonaler Ebene erfolgt (oder sogar auf Gemeindeebene, wie in einigen Kantonen gehandhabt), sondern auf Bundesebene direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über ein zentrales Meldeportal.
Die Ausbildung wird durchgeführt durch:
Laserworld AG
Die Laserworld AG ist eine anerkannte Prüfungsstelle für Sachkundebestätigungen / Sachkundenachweise für Veranstaltungen mit Laserstrahlung gemäss V-NISSG und ist im Verzeichnis des Eidgenössischen Departement des Inneren EDI entsprechend gelistet (EDI-V vom 26.06.2020)
Sachkundenachweis, rechtlicher Rahmen:
Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden.
Danach ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:
Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch eines eintägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.
Sachkundenachweis nach V-NISSG
Der Sachkundenachweis kann durch Besuch eines viertägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.
Der Befähigte mit Sachkundebestätigung kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.
Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermassen gliedern:
V-NISSG Art. 13 Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich
1.) Wer eine Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.
2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:
- a. über einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;
- b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.2 einhalten;
- c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.3 melden.
3.) Eine Person mit Sachkundenachweis kann für die Überwachung einer Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich eine von ihr instruierte Person mit Sachkundebestätigung einsetzen.
Neuregelung durch die V-NISSG als Ablösung der SLV
Die V-NISSG löst ab Dezember 2020 die SLV ab. Eine zentrale Neuerung dabei ist, dass die Anzeige von Lasershows nicht mehr auf kantonaler Ebene erfolgt (oder sogar auf Gemeindeebene, wie in einigen Kantonen gehandhabt), sondern auf Bundesebene direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über ein zentrales Meldeportal.
Ziel der Ausbildung
Erwerb des geschützten, eidgenössisch anerkannten Sachkundenachweises für Veranstaltungen mit Laserstrahlung, ohne und mit Publikumsbestrahlung. Nach V-NISSGZulassungsvoraussetzungen
Es müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestalter für die Teilnahme: 18 Jahre.
Über den Veranstaltungsort
<b>Zum Ausbildungsort:</b>
Winkler Livecom ist mit der bekannteste Name im Bereich Veranstaltungstechnik in der Schweiz. Umso mehr freuen wir uns, die Ausbildung zur Sachkundebestätigung für Veranstaltungen mit Laserstrahlung in den Räumen in Wohlen im Aargau durchführen zu können. Die Ausbildung richtet sich an alle Personen, die in der Schweiz Veranstaltungen mit Laserstrahlung durchführen möchten.
Zusätzliche Informationen:
<h2>Ausbildungsinhalte</h2>
<ul>
<li>Rechtliche Grundlagen
<ul>
<li> Rechtserlasse und V-NISSG</li>
<li> Anforderungen V-NISSG an V mit Laserstrahlung im Publikum</li>
<li> Meldung und Meldeportal V-NISSG</li>
<li> Produktesicherheits- und Arbeitsrecht</li>
<li> Rechte und Pflichten nach V-NISSG</li>
<li> Laserklassen</li>
</ul>
</li>
<li> Lasertechnik und Sicherheit
<ul>
<li> Grenzwerte & MZB</li>
<li> Risiken & Schutzmassnahmen</li>
<li> Optimale Laseranlage</li>
</ul>
</li>
<li> Gesundheitliche Auswirkungen
<ul>
<li> Augen- und Hautschäden</li>
<li> Blendungen, Ablenkung</li>
<li> Gefährdung von Dritten</li>
</ul>
</li>
<li> Theoretische und Praktische Grundlagen
<ul>
<li> Aufbau und Inbetriebnahme Showlaser</li>
<li> Lasershow programmieren</li>
</ul>
</li>
<li> Sicherheitsbewertung
<ul>
<li> MZB</li>
<li> Messtechnik</li>
</ul>
</li>
</ul>
<br>
<h2>Prüfung zum Sachkundenachweis nach V-NISSG</h2>
Um die Prüfung zum Sachkundenachweis ablegen zu können, ist der Besuch dieses Kurses Voraussetzung. Die Theorieprüfung erfolgt im Anschluss an die Ausbildung, die praktische Prüfung am Prüfungstag.
<br><br><br><b>Weitere Details sowie einen konkreten Ablaufplan und Vorbereitungsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Anmeldung.</b>Bitte Sicherheitscode eingeben
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